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   BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10   

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BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10 (https://dejure.org/2011,8810)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 2 WD 10.10 (https://dejure.org/2011,8810)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 (https://dejure.org/2011,8810)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 4 GG, § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 S 2 SG
    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; Maßnahmebemessung

  • Wolters Kluwer

    Degradierung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; Maßnahmebemessung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; Maßnahmebemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Degradierung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. dazu Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O. m.w.N.).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 13. Januar 2011 a.a.O.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des für Beamtendisziplinarsachen zuständigen Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 8. September 2004 - BVerwG 1 D 18.03 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 7 m.w.N.) handelt es sich deshalb aus disziplinarischer Sicht bei einer Steuerhinterziehung nicht um ein "Kavaliersdelikt", sondern um eine regelmäßig schwerwiegende Verfehlung.

    In Fällen der Steuerhinterziehung durch Beamte ist demzufolge der Ausspruch einer Dienstgradherabsetzung indiziert, wenn der Umfang der hinterzogenen Steuern besonders hoch ist - sich im fünf- oder sechsstelligen Betragsbereich bewegt - oder wenn mit dem Fehlverhalten zusätzliche schwerwiegende Straftatbestände oder andere nachteilige Umstände von erheblichem Eigengewicht verbunden sind (vgl. Urteil vom 8. September 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

    Dazu hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung verschiedene - nicht abschließende - Fallgruppen entwickelt, von denen hier allenfalls ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, in Betracht käme (vgl. dazu u.a. Urteil vom 10. September 2009 a.a.O. m.w.N., ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - BGHSt 53, 71 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    In diesem Zusammenhang ist ferner von erheblichem Gewicht, dass der Soldat, der ebenso wie ein Beamter Repräsentant des demokratischen Rechtsstaats ist, Steuer- und Abgabenhinterziehungen begangen und dadurch das Vermögen des Gemeinwesens gefährdet und geschädigt hat, obwohl er gerade aus Steuermitteln alimentiert wird (vgl. zur Steuerhinterziehung durch Beamte z.B. Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 25 und vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 D 8.06 - juris).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07

    Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Eine Steuerhinterziehung stellt im Hinblick auf den dem Staat verursachten Schaden ein schweres Wirtschaftsdelikt dar (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, 3489 ; BVerwG, Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 - BVerwGE 103, 184 und Beschluss vom 5. März 2010 - BVerwG 2 B 22.09 - NJW 2010, 2229 ).
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Da kein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht, geht das Gesetz bei einer gebotenen Degradierung davon aus, dass der Soldat den durch die Disziplinarmaßnahme erlangten Status endgültig beibehält, d.h. sich die Dienst- und Versorgungsbezüge gemäß § 62 Abs. 2, § 135 Abs. 4 WDO auf Dauer nach dem niedrigeren Dienstgrad bestimmen (vgl. dazu insgesamt Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09

    Disziplinarverfahren gegen Steuerbeamten; Beamtenbeisitzer im gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Eine Steuerhinterziehung stellt im Hinblick auf den dem Staat verursachten Schaden ein schweres Wirtschaftsdelikt dar (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, 3489 ; BVerwG, Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 - BVerwGE 103, 184 und Beschluss vom 5. März 2010 - BVerwG 2 B 22.09 - NJW 2010, 2229 ).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Eine Steuerhinterziehung stellt im Hinblick auf den dem Staat verursachten Schaden ein schweres Wirtschaftsdelikt dar (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, 3489 ; BVerwG, Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 - BVerwGE 103, 184 und Beschluss vom 5. März 2010 - BVerwG 2 B 22.09 - NJW 2010, 2229 ).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10
    Ein im Charakter deutlich werdender Persönlichkeitsmangel kann nicht dadurch relativiert oder sogar kompensiert werden, dass der Soldat sonst im dienstlichen Bereich die erforderliche Disziplin wahrt, sich tadelfrei führt und in seinen dienstlichen Leistungen die Erwartungen des Dienstherrn erfüllt oder sogar übertrifft (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des

  • BVerwG, 02.12.1999 - 2 WD 42.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen je eines Falles der vollendeten und

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Denn den von der Beschwerde insoweit genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 8, vom 8. September 2004 - 1 D 18.03 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 7 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 33 f.) kann nicht der Rechtssatz entnommen werden, dass die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des außerdienstlichen Dienstvergehens der Steuerhinterziehung ausschließlich dann in Betracht kommt, wenn der Betrag der hinterzogenen Steuern einen siebenstelligen Euro-Betrag erreicht.

    Auch der Wehrdienstsenat (Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 41) spricht davon, dass nachteilige Umstände von erheblichem Eigengewicht zu berücksichtigen sein können.

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Dies ist bei strafrechtlich relevantem Verhalten eines Soldaten auch außerhalb des Dienstes in Betracht zu ziehen (Urteile vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - juris Rn. 36 m.w.N. und vom 21. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 23 m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 23. Januar 2014 - BVerwG 2 B 52.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    bb) Zur Überzeugung des Senats steht ebenfalls fest, dass sich der Soldat nicht darauf berufen kann, die Pflichtverletzungen aus einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus begangen zu haben, die auf andere Weise nicht zu beheben gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Ihr Eintritt macht die Verhängung der tat- und schuldangemessenen Maßnahme nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 48 und vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 58).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Nichteintritt des Taterfolges - anders als hier - auf zurechenbaren Handeln des Soldaten beruhte (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 24; vgl. auch Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2018, § 23 Rn. 1b; Dau/Schütz, WDO, Kommentar, 7. Aufl. 2017, Vorbem. zu § 15 Rn. 13; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2021, § 23 Rn. 23).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Zur Überzeugung des Senats steht insbesondere fest, dass der Soldat nicht gehandelt hat, um einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage zu begegnen, die auf andere Weise nicht zu beheben gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

    Eine solche wird im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung geahndet, wenn der Umfang der hinterzogenen Steuern besonders hoch ist, d.h. sich im fünf- oder sechsstelligen Betragsbereich bewegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 41 und vom 11. Januar 2012 - 2 WD 40.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 34 Rn. 37).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Die Auswirkungen ordnungsrechtlicher Verwaltungsverfahren, die an die Pflichtverletzungen anknüpfen, gehören ebenso wenig zu den nach § 38 Abs. 1 WDO bemessungsrelevanten Aspekten wie die Auswirkungen der Disziplinarmaßnahme selbst (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 46).
  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

    Etwas anders kann nur dann gelten, wenn der Nichteintritt des Taterfolges auf zurechenbarem Verhalten des Beamten beruhte (BVerwG, Urteil v. 21.06.2011, 2 WD 10.10; Urteil v. 14.10.2009, 2 WD 16.08 beide juris).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

    aaa) Fügt ein Staatsdiener dem Staat durch eine schwere Wirtschaftsstraftat, insbesondere eine Steuerhinterziehung, einen besonders hohen Schaden zu, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 21. Juni 2010 - BVerwG 2 WD 10.10 - juris Rn. 41):.
  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    Dabei ist bei einer wiederholten und versuchten Steuerhinterziehung in Höhe von 7 000 EUR durch einen Stabsfeldwebel eine Degradierung um einen Dienstgrad ausgesprochen worden (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 8).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815

    Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.134

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14); außerdienstliches Dienstvergehen;

  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung;

  • VGH Bayern, 27.09.2013 - 16a D 12.713

    Disziplinarrecht; Justizhauptsekretär (BesGr. A 8); Einkommen- und

  • VG Münster, 09.06.2015 - 13 K 692/14
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